Zu den Organen der Hochschule zählt neben der Rektorin bzw. dem Rektor der Senat. Weitere Gremien sind der Praxisrat und die Studierendenschaft.
Während im Senat Vertreterinnen und Vertreter der hauptamtlichen Dozenten, des Studienbereichs und der Studierenden über wesentliche Angelegenheiten von Lehre und Studium, u.a. die Grundordnung der Hochschule, beschließen, beraten die Mitglieder des Praxisrats die Hochschule in allen praxisbezogenen Belangen.
Die Studierenden können während der Zeit der Fachstudien zur Wahrnehmung ihrer persönlichen und sozialen Anliegen sowie der Förderung der kulturellen und sportlichen Interessen eine Studierendenschaft bilden.
Studierendenschaft
Die Studierendenschaft dient zur Wahrnehmung der persönlichen und sozialen Anliegen sowie zur Förderung der kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Sie setzt sich zusammen aus allen Studierenden, die sich in einem der vier Fachstudienabschnitte befinden, und agiert gemäß einer Satzung. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Fachschaftsrat. Letzterer umfasst die gewählten Gruppensprecher/-innen sowie deren Vertreter/-innen, die sich einmal wöchentlich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studien- und des Verwaltungsbereichs besprechen.