Unterkunft und Verpflegung
Allen Studierenden stehen während des Fachstudiums an der Hochschule Unterkunft und Verpflegung, auch an den Wochenenden, zur Verfügung. Lediglich in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, der sogenannten lehrveranstaltungsfreien Zeit, ist der Hochschulbetrieb geschlossen. In allen Studienabschnitten besteht für die Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen sogenannter Flexibilitätsphasen ortunabhängig an den Vorlesungen teilzunehmen. Während dieser zwei- bis dreiwöchigen Phasen finden die Vorlesungen entweder online oder hybrid, das heißt im Hörsaal mit der Möglichkeit der Zuschaltung aus dem Homeoffice, statt. Die Präsenzpflicht für die Studierenden an der Hochschule ist in diesem Zeitraum aufgehoben. Unterkunft und Verpflegung werden selbstverständlich auch während dieser Zeit weiterhin bereitgestellt.
Je nach Auslastungssituation der Hochschule findet ein Teil der Studierenden Unterkunft in modernen Einzel- oder Doppelzimmern in zwei fußläufig zu erreichenden Wohnheimen. Alle Zimmer, egal ob auf dem Schloss-Campus oder in einem der beiden fußläufig zu erreichenden Wohnheimen, verfügen über modernes Mobiliar, Schreibtische und Regale sowie ein Badezimmer. Neben einem Fernseh- und kostenlosen Internetanschluss werden Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt und letztere im Zuge der zweiwöchigen Zimmerreinigung gewechselt. Zusätzlich können Waschmaschinen und Trockner sowie Bügeleisen und -bretter kostenlos genutzt werden.
Die Hochschulküche bietet eine Vollverpflegung an, wobei seitens des Küchenchefs darauf geachtet wird, dass stets nicht nur frische Salate angeboten werden, sondern auch immer eine Menüvariante für Vegetarier und Veganer zur Verfügung steht. Die Studierenden bedienen sich bei allen Mahlzeiten am Büffet.
Die Kosten für die Vollverpflegung, das heißt für Frühstück sowie Mittag- und Abendessen, betragen EUR 288,00 im Monat (= EUR 10,43 pro Tag). Für die Unterbringung fallen im Einzelzimmer EUR 236,30 (= EUR 7,88/Nacht) bzw. im Doppelzimmer EUR 125,10 (EUR 4,17/Nacht) an Kosten an, wohlgemerkt inklusive Zimmerreinigung, Bettwäsche- und Handtuchwechsel sowie Internetanschluss. Sofern Studierende über eine eigene Wohnung am Heimatort verfügen, gelten die einschlägigen Regelungen zum Reisekosten- und Trennungsgeldanspruch. Aber auch Studierende ohne eigene Wohnung, die z. B. bei den Eltern wohnen, können Ansprüche geltend machen. Welche das sind, hierüber werden alle Studierenden bereits vor Antritt des Studiums während der sogenannten "Kennenlerntage" eingehend informiert. Es gilt zu beachten, dass es sich bei der Unterbringung an der Hochschule nicht um eine dauerhaft zur Verfügung gestellte Wohnung handelt, sondern um ein Zimmer im Internatsbetrieb der Hochschule. Somit ist es nicht erforderlich, den Erstwohnsitz nach Hachenburg zu verlegen.
Und sollten sich auch Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner selbst einmal ein Bild vom Leben auf dem Schloss machen wollen, so können sie sich zu moderaten Preisen – je nach Verfügbarkeit – an den Wochenenden ein Zimmer reservieren (Übernachtung mit Frühstück).