Organe und Gremien

Zu den Organen der Hochschule zählt neben der Rektorin bzw. dem Rektor der Senat. Weitere Gremien sind der Praxisrat und die Studierendenschaft.

Während im Senat Vertreterinnen und Vertreter der hauptamtlichen Dozenten, des Studienbereichs und der Studierenden über wesentliche Angelegenheiten von Lehre und Studium, u.a. die Grundordnung der Hochschule, beschließen, beraten die Mitglieder des Praxisrats die Hochschule in allen praxisbezogenen Belangen.

Die Studierenden können während der Zeit der Fachstudien zur Wahrnehmung ihrer persönlichen und sozialen Anliegen sowie der Förderung der kulturellen und sportlichen Interessen eine Studierendenschaft bilden.

Praxisrat

Ihm gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  • das für die Hochschule zuständige Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank (Vorsitz),
  • die Leiterin oder der Leiter des Zentralbereichs Ökonomische Bildung, Hochschule und Internationaler Zentralbankdialog,
  • die Leiterin oder der Leiter des Zentralbereichs Personal der Deutschen Bundesbank,
  • die Zentraltutorin oder der Zentraltutor der Deutschen Bundesbank,
  • bis zu zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter von Zentralbereichen der Deutschen Bundesbank(Bestellung für drei Jahre),
  • bis zu zwei Präsidentinnen oder Präsidenten von Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank(Bestellung für drei Jahre),
  • eine Leiterin oder ein Leiter einer Filiale der Deutschen Bundesbank(Bestellung für drei Jahre),
  • bis zu zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter anderer Institutionen, die Studierende an die Hochschule entsenden (Bestellung für drei Jahre).

Die Rektorin oder der Rektor und die stellvertretende Rektorin oder der stellvertretende Rektor sind beratende Mitglieder und können Anträge stellen.

Der Praxisrat berät sowohl die Hochschule wie die Deutsche Bundesbank in allen Angelegenheiten, welche den Praxisbezug des Studiums und die Koordination zwischen Hochschule und der Deutschen Bundesbank und anderen Institutionen als Dienstherr und Arbeitgeber betreffen.

Die rechtlichen Grundlagen des Praxisrats ist die Grundordnung und der Trägerbeschluss der Hochschule.