Studentische Selbstverwaltung
An der Hochschule der Deutschen Bundesbank bilden alle Studierenden, die sich während der Zeit ihrer Fachstudien an der Hochschule befinden, die Studierendenschaft. Diese kümmert sich um die persönlichen und sozialen Anliegen aller Studierenden sowie um die Förderung deren kultureller und sportlicher Interessen. In einer eigenen Satzung legen alle Studierenden fest, welche Aufgaben die Studierendenschaft übernehmen soll. Die Studierendenschaft kann durch Organe, wie die Vollversammung und den Fachschaftsrat, Empfehlungen oder Anträge an verschiedene Stellen der Hochschule richten. Dabei wird stets eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Leitung der Hochschule gepflegt.
Einmal im Jahr wählen alle Studierenden – also auch jene, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in den Praxisstudien befinden – ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Senat der Hochschule. In diesem Gremium sind die Studierenden mit 2 Vertreterinnen bzw. Vertretern repräsentiert. Der Senat entscheidet über wesentliche Grundlagen des Studiums.