Studierendenschaft
Die Studierendenschaft dient zur Wahrnehmung der persönlichen und sozialen Anliegen sowie zur Förderung der kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Sie setzt sich zusammen aus allen Studierenden, die sich in einem der vier Fachstudienabschnitte befinden, und agiert gemäß einer Satzung. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Fachschaftsrat. Letzterer umfasst die gewählten Gruppensprecher/-innen sowie deren Vertreter/-innen, die sich einmal wöchentlich mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studien- und des Verwaltungsbereichs besprechen.