Dombret fordert Angleichung der Insolvenzregeln
Dombret, im Vorstand der Bundesbank für die Bankenaufsicht verantwortlich, beleuchtete in seiner Rede, wie die europäische Aufsicht mit Banken umgeht, die nicht mehr überlebensfähig sind und abgewickelt werden müssen. Mit dem neuen Aufsichts- und Abwicklungsregime zieht der europäische Gesetzgeber die Lehren aus der Finanzkrise, in der mehrere Banken in Schieflage gerieten und mit dem Geld der Steuerzahler gerettet werden mussten. Nicht zuletzt deshalb wurde 2014 die gemeinsame Bankenaufsicht in Europa gestartet, und seit 2016 gibt es ein gemeinsames Abwicklungsregime. Demnach sollen die Gläubiger vorrangig haften, während die Steuerzahler erst ganz am Ende der Haftungskette stehen sollen.
In drei von vier Fällen floss Staatsgeld
In jüngster Vergangenheit gab es in der europäischen Aufsicht vier Fälle, in denen nicht mehr überlebensfähige Institute ihre Geschäfte beenden mussten. Dombrets Zwischenfazit bei der Handhabung der Regeln fiel "ambivalent" aus: "Dass gleich in drei der ersten vier Stützungsfälle staatliche Gelder geflossen sind, kann nicht im Sinne des europäischen Gesetzgebers sein." Zudem gehöre es auch zum Prinzip einer Marktwirtschaft, dass Verluste eben nicht sozialisiert würden.
Keine Verwerfungen nach Liquidierung
Konkret wurde die spanische Banco Popular nach dem europäischen Abwicklungsregime, also ohne staatliche Hilfe, zwischen zwei Werktagen abgewickelt, ohne dass es zu Verwerfungen an den Finanzmärkten kam. Dagegen wurde die italienische Bank Monte die Paschi Siena dank staatlicher Hilfe in Höhe von 3,9 Milliarden vorbeugend rekapitalisiert, ein "absolutes Ausnahme-Instrument", wie Dombret betonte. Vor gut zwei Monaten gerieten zwei venetische Banken in Turbulenzen; sie wurden nach nationalen italienischen Regeln liquidiert, weil diese beiden Banken als nicht systemrelevant eingestuft wurden. Auch hier wurden Steuergelder eingesetzt. Dombret forderte in diesem Zusammenhang eine Angleichung zwischen den nationalen Insolvenzregeln und denen der Europäischen Union. Positiv wertete er dagegen, dass es bei allen Abwicklungen keine Ansteckungseffekte gegeben habe und die beteiligten Institutionen, also die europäische Bankenaufsicht, die nationalen Behörden und die europäische Abwicklungsbehörde in Brüssel gut zusammengearbeitet hätten.
Erleichterungen für kleinere Banken
In der folgenden Diskussionsrunde ging es nicht nur um die Abwicklungsregeln. So forderte ein Vorstand einer Sparkasse "mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung gegenüber kleineren Banken". Hier entgegnete Dombret, dass die Bundesbank Vorschläge gemacht habe, um bei kleineren Banken Regulierungserleichterungen zu erreichen. Das Finanzministerium bemühe sich nun darum, diese Erleichterungen auf europäischer Ebene durchzusetzen. Auf Nachfrage einer Studentin wandte sich Dombret dagegen, derzeit eine gemeinsame europäische Einlagensicherung voranzutreiben: "So lange es noch so große wirtschaftliche Unterschiede innerhalb Europas gibt, macht eine Haftungsgemeinschaft wenig Sinn."