Prüfungsamt

Zur Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung wurde ein unabhängiges und nicht weisungsgebundenes Prüfungsamt an der Hochschule eingerichtet.

Das Prüfungsamt besteht aus:

  • der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule als Vorsitzender oder Vorsitzendem

  • der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer des Prüfungsamtes (Bestellung für vier Jahre)

  • einer oder einem Hauptamtlich Lehrenden (Bestellung für vier Jahre)

  • einer oder einem Ausbildungsverantwortlichen (Bestellung für vier Jahre)

Außer der Rektorin/ dem Rektor werden die Mitglieder durch bestellte Vertreterinnen oder Vertreter vertreten.

Dem Prüfungsamt obliegt es insbesondere,

  • für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe Sorge zu tragen;

  • die Prüfungsorte und Prüfungszeitpunkte zu bestimmen und sie den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern rechtzeitig mitzuteilen;

  • bei Prüfungen in den Praxisstudien kann das Prüfungsamt die Befugnis zur Bestimmung und Bekanntgabe der Prüfungsorte sowie der Zeitpunkte auf die Ausbildungsverantwortlichen übertragen,

  • bei Vorliegen einer Behinderung Entscheidungen zu Erleichterungen beim Ablegen von Modulprüfungen, bei der Bachelorarbeit und der mündlichen Abschlussprüfung als Nachteilsausgleich zu treffen, wobei auf Art und Schwere einer Behinderung Rücksicht zu nehmen ist.

Die Geschäftsführung des Prüfungsamtes gibt Ihnen gerne persönlich Auskunft zum Prüfungswesen. Darüber hinaus können Sie sich auch in den nachstehenden Regularien zum Prüfungswesen informieren.